Allgemeine Mietbedingungen
§1 Vertragsabschluss
Der Mietvertrag über die beschriebene Ferienwohnung wird rechtsverbindlich geschlossen, sobald der beigefügte Mietvertrag vom Mieter unterzeichnet und dem Vermieter übermittelt wird.
Die Bestätigung seitens des Vermieters erfolgt schriftlich oder telefonisch. Eine Anzahlung von 30 % des Gesamtpreises ist unmittelbar nach Erhalt des Mietvertrags beim Vermieter zu entrichten.
Die Ferienwohnung wird ausschließlich für den angegebenen Zeitraum und zu Urlaubszwecken vermietet. Etwaige andere Nutzungsabsichten erfordern vorab eine Absprache.
Die Anzahl der im Vertrag festgelegten Personen darf keinesfalls überschritten werden, Kinder und Jugendliche inklusive. Eine Weitergabe der Ferienwohnung an Dritte ist untersagt.
§2 Mietpreis und Zusatzkosten
Der vereinbarte Mietpreis deckt pauschal sämtliche Nebenkosten wie Strom, Heizung, Wasser und Internet ab.
Die Zahlung erfolg durch Barzahlung am Anreisetag.
Der angegebene Preis beinhaltet die aktuell gültige Mehrwertsteuer.
§3 Mietdauer
Am Anreisetag steht die Ferienwohnung dem Mieter ab 16 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Ankunft nach 18.00 Uhr erfolgen, bitten wir den Mieter, dies rechtzeitig dem Vermieter mitzuteilen. Am Abreisetag ist die Wohnung bis spätestens 10 Uhr zu räumen und die Schlüssel gemäß vorheriger Absprache zu hinterlassen.
§4 Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Mietverhältnis vor oder nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter die vereinbarten Zahlungen nicht rechtzeitig leistet oder sich in einem Ausmaß vertragswidrig verhält, das dem Vermieter eine Fortführung des Vertrags unzumutbar macht. In solchen Fällen ist der Vermieter berechtigt, Ersatz für entstandene Kosten und entgangenen Gewinn zu verlangen. Bei Überbuchung oder besonderen Umständen behält sich der Vermieter das Recht vor, die Buchung zu stornieren. Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesen Fällen vollständig zurückerstattet. Jegliche Forderungen auf Entschädigung seitens des Mieters werden hiermit ausgeschlossen.
§5 Stornierung durch den Mieter (Stornierungsbedingungen)
Der Mieter kann vor Mietbeginn schriftlich vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Im Falle eines Rücktritts ist der Mieter verpflichtet, pauschalen Ersatz für bereits entstandene Kosten und den entgangenen Gewinn zu leisten. Die Höhe dieser Ersatzforderung ist wie folgt gestaffelt:
Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn: 20 % der Buchungssumme
Rücktritt bis 35 Tage vor Mietbeginn: 50 % der Buchungssumme
Ab diesem Zeitpunkt oder bei Nichterscheinen: 90 % der Buchungssumme
Zusätzlich wird eine Stornobearbeitungsgebühr von 50,00 € erhoben. Der Mieter hat die Möglichkeit, einen Ersatzmieter zu benennen, der an seiner Stelle in den bestehenden Vertrag eintritt. In diesem Fall haften der neue Mieter und der bisherige Mieter gemeinsam für die Mietkosten und eventuell anfallende Mehrkosten.
§6 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und sein Inventar mit größter Sorgfalt zu behandeln. Änderungen an der Möblierung sind nicht gestattet. Für Schäden, die vom Mieter, seinen Begleitpersonen oder Besuchern verursacht werden, haftet der Mieter und ist zur Schadensersatzleistung verpflichtet. Etwaige Schäden sind unverzüglich dem Vermieter oder der benannten Kontaktperson mitzuteilen, soweit der Mieter nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist. Unterlassene oder verspätete Meldungen können zu Folgeschäden führen, für die der Mieter aufkommen muss. Es ist nicht gestattet, Abfälle, schädliche Flüssigkeiten oder andere Gegenstände in die Waschbecken, Ausgussbecken der Küche oder die Toilette zu entsorgen. Bei Verstopfungen aufgrund Nichtbeachtung haftet der Verursacher für die Instandsetzungskosten.
§7 Vermieterhaftung
Der Vermieter haftet für die Genauigkeit der Objektbeschreibung sowie für die vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aufgrund unerlaubter Handlungen ist ausgeschlossen, außer bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Störungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände wie Krieg, Epidemien, Feuer, Wetterbedingungen oder sonstige außergewöhnliche Ereignisse.
§8 Rauchverbot und Rauchmelder
Alle Räume der Ferienwohnungen sind rauchfreie Räume aus Gründen des Brandschutzes und aus Rücksicht auf Allergiker. Das Rauchen ist weder in den Wohnungen – auch nicht bei geöffneten Fenstern oder Balkontüren – noch in den dazugehörigen Flurbereichen gestattet. Die Zimmer sind mit vernetzten Brandmeldern ausgestattet, die mit der örtlichen Feuerwehr verbunden sind. Falls durch unbefugtes Rauchen ein Alarm ausgelöst wird, trägt der Mieter die Kosten des Feuerwehreinsatzes. Bei Nichteinhaltung behält sich der Vermieter das Recht vor, eine zusätzliche Reinigungsgebühr zu erheben.
§9 Außergewöhnliche Verschmutzungen
Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei Verschmutzungen, die über die übliche Endreinigung hinausgehen, zusätzliche Reinigungskosten in Rechnung zu stellen. Hierbei wird ein Stundensatz von 25 € pro Stunde zugrunde gelegt. Gleiches gilt für Reinigungsarbeiten an Möbeln oder Matratzen.
§10 Hausordnung
Die Mieter werden höflich darum gebeten, Rücksicht auf andere Bewohner zu nehmen. Insbesondere ist darauf zu achten, störende Geräusche zu vermeiden, die die Ruhe anderer beeinträchtigen könnten. Lärmbelästigungen sind zwischen 22 Uhr und 8 Uhr sowie von 12 Uhr bis 14 Uhr zu unterlassen. Fernseher und andere Abspielgeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Die voreingestellte Programmierung der TV-Anlage darf nicht geändert werden. Der Zugang zu Streaming-Diensten wie Netflix darf ausschließlich mit den privaten Zugangsdaten des Gastes erfolgen. Nach dem Aufenthalt wird empfohlen, sich auszuloggen. Räumlichkeiten mit der Kennzeichnung „Privat“ im Zugangs- und Flurbereich sind für Gäste nicht zugänglich. Das Mitbringen von Haustieren, inklusive Hunden, ist nicht gestattet. Ausnahmeregelungen erfordern eine vorherige Abstimmung zwischen Mieter und Vermieter. Bei Nichteinhaltung der Hausordnung behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag außerordentlich zu kündigen.
§11 Internetnutzung
NUTZUNG UND VERFÜGBARKEIT
Der Mieter hat während seines Aufenthalts in der Ferienunterkunft die Möglichkeit der kostenlosen Mitbenutzung des vorhandenen WLAN-Zugangs. Dies ist ein Service, der vom Vermieter angeboten wird und jederzeit widerruflich ist. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Betrieb des WLANs jederzeit ganz, teilweise oder zeitweise einzuschränken. Auch der Zugang zu bestimmten Seiten oder Diensten über das WLAN kann jederzeit durch den Vermieter gesperrt werden. Dies betrifft beispielsweise gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten. Der Vermieter übernimmt zudem keine Gewähr hinsichtlich Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs.
ZUGANG
Durch das Akzeptieren dieser Nutzungsbedingungen hat der Mieter Zugang zum WLAN. Die Zugangsdaten werden dem Mieter vom Vermieter mitgeteilt und sind ausschließlich für dessen persönlichen Gebrauch bestimmt. Sie dürfen keinesfalls an Dritte weitergegeben werden, daher verpflichtet sich der Mieter, die Zugangsdaten stets geheim zu halten. Zudem hat der Vermieter das Recht, das Passwort für den Internetzugang jederzeit zu ändern. Insgesamt wird der Zugang zum WLAN für den Mieter lediglich während des Mietzeitraumes gestattet.
HAFTUNG
Der Mieter trägt die volle Verantwortung für die Nutzung des WLANs und sämtliche Risiken, die hieraus entstehen können. Der Internetzugang, den der Vermieter zur Verfügung stellt, beinhaltet weder Firewall noch Virenschutz. Der zur Verfügung gestellte WLAN-Anschluss ist lediglich mit einer WPA2-Verschlüsselung ausgestattet, welche den Datenverkehr vor dem Zugriff durch Dritte schützt. Weitere Schutzeinrichtungen obliegen nicht der Verantwortlichkeit des Vermieters. Der Vermieter weist deshalb an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es dem Mieter obliegt, sein Endgerät mit einer Virenschutzsoftware zu schützen. Hierfür ist eine Firewall oder ein Virenschutz geeignet. Der Vermieter haftet nicht für eventuelle Schäden an digitalen Medien oder Endgeräten des Mieters, welche durch die Internetnutzung verursacht wurden.ANSPRÜCHE VON DRITTEN
Der Mieter entbindet den Vermieter von allen Kosten und Aufwänden, die durch eventuelle Ansprüche Dritter entstehen, falls diese auf eine rechtswidrige Nutzung des Internetanschlusses oder eine Verletzung der vereinbarten Regeln durch den Mieter zurückzuführen sind. Der Mieter ist außerdem für die Nutzung des WLANs und aller daraus resultierenden Kosten verantwortlich. Dies gilt auch für die Inanspruchnahme von kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte. Der Mieter stimmt zu, dass er für alle Kosten, die aus der Nutzung des WLANs entstehen, selbst verantwortlich ist.
VERANTWORTLICHKEIT DES MIETERS
Bei der Nutzung des Internetzugangs müssen vom Mieter alle bundesdeutschen Gesetze eingehalten werden. Der Mieter stimmt zu, den Internetzugang nicht für die folgenden oder ähnliche Zwecke zu verwenden:
• Verbreitung, Zugänglichmachung oder Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material (Filesharing) oder Schadsoftware (Viren)
• Download von nicht legalen Inhalten
• Versand von belästigenden, bedrohenden, gewalthaltigen, verleumderischen, entehrenden, sitten- oder rechtswidrigen Inhalten
• Versand von Massenbenachrichtigungen oder Werbung (Spam)
• Aktivitäten, die gegen geltendes Recht insbesondere das Kinder- und Jugendschutzgesetz in irgendeiner Art verstoßen
DATENSCHUTZ
Die Verbindungsdaten (IP-Adresse, MAC-Adresse, Nutzungszeiten) werden gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur Leistungs-, Fehler- oder Missbrauchsanalyse notwendig ist. Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese Benutzerinformationen jederzeit zu offenbaren, wenn dies als erforderlich erachtet wird, um den geltenden Gesetzen, Bestimmungen, Rechtsverfahren oder Anfragen seitens der Verfolgungsbehörden zu entsprechen.
Der Mieter erklärt mit der Annahme diese Nutzungsbedingungen, dass er über die bestehenden Regeln informiert wurde und er die deutschen Gesetze einhalten wird.
§12 Vertragsänderungen
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie sämtliche rechtlich relevanten Erklärungen bedürfen der Schriftform.
§13 Rechtswahl und Gerichtsstand
Die Rechtsprechung Deutschlands ist anwendbar. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Fulda.
§14 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Klauseln weiterhin in Kraft. In einem solchen Fall wird eine Ersatzregelung getroffen, die unter Berücksichtigung des Gesamtvertrags am ehesten diesem nahekommt.ußerordentlich zu kündigen.